Beitragsordnung des Bildungsforum für Demokratie und Vielfalt NRW e.V.
ENTWURF zur Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung (gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung)
§ 1 Grundsatz
Die Mitgliedschaft im BiFoDe e.V. ist für ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder beitragsfrei. Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.
§ 2 Fördermitglieder
- Fördermitglieder unterstützen den Verein mit einem freiwilligen Förderbeitrag, dessen Höhe sie selbst bestimmen.
- Der Förderbeitrag kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich per Überweisung oder SEPA-Lastschrift gezahlt werden.
- Förderbeiträge begründen keinen Anspruch auf vergünstigte oder kostenfreie Leistungen des Vereins.
§ 3 Teilnahmeentgelte
Entgelte für die Teilnahme an Bildungsangeboten (z. B. Ulpan Ivrit) sind keine Mitgliedsbeiträge. Sie richten sich nach der vom Vorstand erlassenen Entgeltordnung (§ 9 Abs. 4 der Satzung).
§ 4 Spenden und Zuwendungsbestätigungen
Freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung sind jederzeit willkommen. Für Spenden und Förderbeiträge stellt der Verein Zuwendungsbestätigungen aus, soweit dies steuerrechtlich zulässig ist. Für Teilnahmeentgelte werden keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am [Datum] beschlossen und tritt mit Eintragung der Satzungsfassung 1.5 in das Vereinsregister in Kraft.