Entwurf zur Beschlussfassung durch den Vorstand

Entgeltordnung für Bildungsangebote des BiFoDe e.V.

ENTWURF zur Beschlussfassung durch den Vorstand (gemäß § 9 Abs. 4 und § 12 Abs. 5 der Satzung)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Entgeltordnung gilt für die kostenpflichtigen Bildungsangebote des Vereins. Die Angebote stehen allen Interessierten offen, unabhängig von einer Mitgliedschaft.

§ 2 Ulpan Ivrit (Hebräischkurs)

MitgliederNichtmitglieder
Entgelt pro Unterrichtseinheit (45 Min.)8 €16 €
Kurs Düsseldorf A1: 60 UE (30 Termine à 90 Min.)480 €960 €
Zahlung: 8 Monatsraten (Dez 2026 – Jul 2027)60 €120 €
  1. Maßgeblich ist der Mitgliedsstatus zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit. Endet die Mitgliedschaft während des Kurses, gilt ab dem Folgemonat das Entgelt für Nichtmitglieder.
  2. Die Anmeldung gilt verbindlich für den gesamten Kurs. Das Entgelt ist auch bei eigener Nichtteilnahme vollständig zu zahlen.
  3. Der Einzug erfolgt per SEPA-Basislastschrift jeweils zum 1. eines Monats; Betrag und Fälligkeit werden vorab per E-Mail mitgeteilt.
  4. Kommt ein Kurs mangels Teilnehmender nicht zustande oder wird er vom Verein abgesagt, werden bereits gezahlte Entgelte vollständig erstattet.

§ 3 Ermäßigungen und Härtefälle

Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen (z. B. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Personen mit geringem Einkommen) Entgelte ermäßigen, stunden oder erlassen.

§ 4 Widerrufsrecht

Soweit Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Anmeldung über das Internet ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber im Anmeldeformular gesondert belehrt.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung wurde vom Vorstand am [Datum] beschlossen und tritt am [Datum] in Kraft.