Entgeltordnung für Bildungsangebote des BiFoDe e.V.
ENTWURF zur Beschlussfassung durch den Vorstand (gemäß § 9 Abs. 4 und § 12 Abs. 5 der Satzung)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Entgeltordnung gilt für die kostenpflichtigen Bildungsangebote des Vereins. Die Angebote stehen allen Interessierten offen, unabhängig von einer Mitgliedschaft.
§ 2 Ulpan Ivrit (Hebräischkurs)
| Mitglieder | Nichtmitglieder | |
|---|---|---|
| Entgelt pro Unterrichtseinheit (45 Min.) | 8 € | 16 € |
| Kurs Düsseldorf A1: 60 UE (30 Termine à 90 Min.) | 480 € | 960 € |
| Zahlung: 8 Monatsraten (Dez 2026 – Jul 2027) | 60 € | 120 € |
- Maßgeblich ist der Mitgliedsstatus zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit. Endet die Mitgliedschaft während des Kurses, gilt ab dem Folgemonat das Entgelt für Nichtmitglieder.
- Die Anmeldung gilt verbindlich für den gesamten Kurs. Das Entgelt ist auch bei eigener Nichtteilnahme vollständig zu zahlen.
- Der Einzug erfolgt per SEPA-Basislastschrift jeweils zum 1. eines Monats; Betrag und Fälligkeit werden vorab per E-Mail mitgeteilt.
- Kommt ein Kurs mangels Teilnehmender nicht zustande oder wird er vom Verein abgesagt, werden bereits gezahlte Entgelte vollständig erstattet.
§ 3 Ermäßigungen und Härtefälle
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen (z. B. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Personen mit geringem Einkommen) Entgelte ermäßigen, stunden oder erlassen.
§ 4 Widerrufsrecht
Soweit Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Anmeldung über das Internet ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber im Anmeldeformular gesondert belehrt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung wurde vom Vorstand am [Datum] beschlossen und tritt am [Datum] in Kraft.